kolumne 02. Okt 2026

Vorsatz Selbstbetrug

Der Pakt mit dem Teufel zieht sich durch die jüngere Geschichte der Schweiz. Auch die neue Recherche von Erich Keller (vgl. S. 20) zeigt, wie systematisch die Schweiz NS-Täter hofierte. Viele andere haben bereits früher gezeigt wie an Leib und Leben bedrohte Flüchtlinge schikaniert, abgeleht, in den Tod geschickt wurden. 1999 konstatierte die Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK) im Flüchtlingsbericht: Schweizer Behörden verschlossen Jüdinnen und Juden die Grenze, obwohl sie von deren Verfolgung wussten. Schon 1938 hatten sie darauf gedrängt, die Pässe deutscher Jüdinnen und Juden mit dem «J»-Stempel zu kennzeichnen, um sie an der Grenze abweisen zu können. Am 13. August 1942 wurde sie geschlossen – im Wissen, was das bedeutete: Robert Jezler von der Polizeiabteilung hatte am 30. Juli intern berichtet, die Nachrichten über die Deportationen seien «derart grässlich», dass eine Rückweisung kaum mehr zu verantworten sei. Am 8. August alarmierte Gerhart M. Riegner vom World Jewish Congress in Genf Washington und London über den Plan zur Vernichtung der europäischen Juden. Wer nur «aus Rassegründen» verfolgt wurde, galt nicht als politischer Flüchtling. Am 30. August rechtfertigte Bundesrat Eduard von Steiger dies öffentlich mit dem Bild vom «stark besetzten kleinen Rettungsboot». «Das Boot ist voll» wurde zum Sinnbild einer Politik, die Menschen in den sicheren Tod zurückschickte. Die UEK dokumentierte über 20 000 Rückweisungen. Zugleich nahm die Schweiz im Krieg Zehntausende Zivilflüchtlinge auf, davon rund 21 000 Jüdinnen und Juden. Die UEK führt diese Politik weniger auf äussere Zwänge zurück als auf «Überfremdungsabwehr» und einen in Behörden und Gesellschaft verbreiteten Antisemitismus. Auch wirtschaftlich diente die Schweiz dem Regime: Die Nationalbank kaufte der Reichsbank per Saldo Gold für 1,2 Milliarden Franken ab, darunter Raubgold, auch von ermordeten und überlebenden Opfern der NS-Vernichtungspolitik. Ihre spätere Beteuerung, in gutem Glauben gehandelt zu haben, nannte die UEK einen «nachträglich konstruierten Rechtfertigungsdiskurs». 1946 kaufte sich die Schweiz im Washingtoner Abkommen für 250 Millionen Franken frei.

Man mag das heute zur Kenntnis nehmen, ohne es moralisch werten zu wollen, und zugleich die Frage stellen, auf welcher Seite der Geschichte die Schweiz steht. Aufarbeitung gab es selten aus freien Stücken. Erst unter massivem Druck der USA und jüdischer Verbände rangen sich Staat und Banken zur Aufarbeitung der nachrichtenlosen Konten durch – bis zum Globalvergleich von 1998 über 1,25 Milliarden Dollar; auch die UEK wurde 1996 unter diesem Druck eingesetzt. Dass historische Erkenntnis nicht zu Handlungsmaximen führen muss, zeigte die jahrzehntelange Weigerung, Flüchtlingshelfer wie Paul Grüninger oder Aimée Stitelmann zu rehabilitieren, und die späte Anerkennung des Vizekonsuls Carl Lutz, der in Budapest Zehntausende rettete und dafür nach dem Krieg gerügt wurde. Grüninger, 1939 entlassen und 1940 verurteilt, wurde erst 1995 gerichtlich rehabilitiert, die übrigen verurteilten Flüchtlingshelfer per Gesetz erst ab 2004. Dazu passt, dass das öffentlich subventionierte Kunsthaus Zürich dem Waffenlieferanten NS-Deutschlands Emil Georg Bührle den roten Teppich für seine Sammlung auslegt und sich mit Restitution und Aufarbeitung schwertut – die es sich notabene vom Staat bezahlen lässt. Erst im November 2023 beschloss der Bundesrat die Schaffung der Unabhängigen Kommission für historisch belastetes Kulturerbe. Als im September 2026 das Dossier des Nachrichtendienstes zeigte, dass der NS-Massenmörder Josef Mengele noch in den 1950er-Jahren, lange nach den Nürnberger Prozessen, in Engelberg Skiferien machen konnte, gab der Bund die Akten erst nach rechtlichem Vorgehen des Historikers Gérard Wettstein frei – und schwärzte sie zu grossen Teilen. Fast 80 Jahre nach dem Krieg soll auf Druck der Zivilgesellschaft in Bern ein nationales Memorial für die Opfer des Nationalsozialismus entstehen; der Bund steuert 2,5 Millionen Franken bei, zu Ende finanzieren müssen es die Opfergruppen. Kaum ein freies demokratisches Land hat sich historischer Aufarbeitung so verweigert wie die Schweiz. Da hilft der berechtigte Hinweis auf Österreich nur insofern weiter, als die angeführte Neutralität in beiden Ländern zum Vorwand für Falsches wird. Aber es zeigt, dass Gesellschaften ohne Gedächtnis Gefahr laufen, immer wieder auf der falschen Seite der Geschichte zu stehen.

Yves Kugelmann ist Chefredaktor des aufbau.

Yves Kugelmann