Zwischen 1935 und 1945 schickte das NS-Regime rund 10 000 Tuberkulosekranke zur Kur in die Schweiz. In Sanatorien in Davos und Agra, die vollständig unter Kontrolle des «Reichs» standen. Eine exklusive Recherche über die Verantwortung des Schweizer Staatsschutzes, Schweizer Ärzte und das Schicksal ausgewiesener Juden.
Wo steckt Dr. Kühne? In Nürnberg waren gerade die Ärzteprozesse zu Ende gegangen. Dreiundzwanzig nationalsozialistischen Medizinern und Beamten war vorgeworfen worden, für Menschenversuche und tausendfachen Krankenmord verantwortlich zu sein. Verhängt wurden einige Freisprüche, mehrjährige bis lebenslängliche Haftstrafen und sieben Todesurteile.
Warum aber war Kühne nicht unter den Verurteilten, fragte die Davoser Zeitung am 2. September 1947.
Schliesslich sei auch er eine der, wie die Zeitung schreibt, Bestien gewesen, denen Menschenleben nichts bedeuteten. Bekanntlich sei Kühnes Aufgabe in Davos gewesen, deutsche Patienten, die nicht auf Parteilinie waren, von den Versicherungsgeldern abzuschneiden.
«Sie mussten dann nach Deutschland zurück, wo man bekanntlich im Dritten Reich so seine Methoden hatte, um mit Kranken ‹fertig› zu werden.» Durch sein Machtwort seien hier in der Schweiz und speziell in Davos «sehr viele Kranke der sogenannten ‹Himmelfahrtsspritze› im Reich zugeführt worden, nachdem man sie erst hier seelisch gefoltert und gepeinigt hatte. Es gibt Unzählige hier und in Deutschland, die Herrn Kühne vor einen scharfen Richter gestellt wissen möchten!»
Bereits am 15. August 1945 hatte die sozialdemokratische Wochenzeitung Nation auf schreckliche Verhältnisse in den Lungensanatorien hingewiesen. Einrichtungen, die eigentlich dem Dienst an kranken Menschen gewidmet waren, aus denen die Nazis aber Instrumente für ihre «menschenfeindlichen Zwecke» gemacht hätten. Die Patientinnen und Patienten habe dort vom Moment ihres Eintritts an ein «ganzer Apparat von grossen Funktionären und kleinen Helfern» umschlossen. «Gesund werden, seine Kur zu Ende zu führen, hing von seinem politischen Wohlverhalten ab», die Anstaltsleitung habe eine «furchtbare Gewalt» über die Patienten gehabt.
Erst 2022 wird dieser Faden wieder aufgenommen, als der Medizinhistoriker Andreas Jüttemann die Rolle jener Sanatorien als Propagandastandorte für das Naziregime untersucht. In einer deutschen Fachpublikation wirft er die Frage auf, ob linientreue NS-Ärzte hier möglicherweise ihren Behandlungsauftrag vernachlässigt und Patienten Schaden zugefügt haben könnten.
Drei Sanatorien unter Kontrolledes «Reichs»
Die deutschen Patienten, von denen die Rede ist, waren Tuberkulosekranke. Etwa 10 000 von ihnen hatte das nationalsozialistische Regime zwischen 1935 und 1945 in die Schweiz geschickt. Es waren Schüler und Studenten, Angestellte, Sekretärinnen, Hausfrauen, Handwerker, Lehrer, Tierärzte, Landwirte, Musiker, Chemiker, Maler oder Beamte. Eigens für die Pflege der «Volksgesundheit» geschaffene Ämter hatten sie, wie das damals hiess, einberufen, um ihr Leiden in der Schweiz behandeln zu lassen. Dafür standen 450 Krankenbetten in drei Tuberkuloseeinrichtungen zur Verfügung: die Deutsche Heilstätte in Davos-Wolfgang, 1901 eröffnet und 1911 um die Niederlassung Deutsches Haus in Agra bei Lugano erweitert, sowie das Deutsche Kriegerkurhaus in Davos-Dorf, das seinen Betrieb 1918 aufnahm. Drei Sanatorien unter vollständiger Kontrolle des «Reichs».
Doch dies ist keine Geschichte von Davos oder der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs. Es ist die Geschichte Europas unter dem Nationalsozialismus.
Vernichtungskrieg wirkt bis nach Davos
Am 22. Juni 1941 überfällt Nazideutschland die Sowjetunion, um «Lebensraum» im Osten zu erobern. Es ist ein Vernichtungskrieg, wie es ihn nie zuvor gegeben hat, seine Folgen sind ohne Beispiel. Er markiert den Auftakt zur Schoah – und wirkt sich auf die nationalsozialistische Gesundheitspolitik aus. Dies ist der Schnittpunkt zu den Ereignissen in Davos. Da die Wehrmacht tausende von Krankenhausplätzen im «Reich» für die Behandlung verwundeter Soldaten beschlagnahmt, verknappen sich auch die Bettenplätze zur medizinischen Behandlung von TB-Kranken. Dies führt dazu, dass der NS-Staat die Kapazitäten in seinen Sanatorien in der Schweiz erhöhen will.
In Windeseile gewährt die willfährige DavoserExekutive dem Regime den Zugriff auf kriegsbedingt leerstehende Hotels und Pensionen. In Arosa kann die Heilstätte Davos ein neues Kindersanatorium eröffnen. Mitten im Krieg. Und im selben Jahr bekennt sie sich in ihren Behandlungsgrundsätzen offen zu «Massnahmen eugenischer und rassenhygienischer Art, die mehr denn je die Volksgesundung im Ganzen im Auge haben».
Der Druck auf die Sanatoriumsplätze verstärkt sich. Behandlungen müssen rasche Erfolge zeigen. So kommt es in der Schweiz zwischen 1942 und 1945 zu «Säuberungen», wie es in den Protokollen des zuständigen Reichs-Tuberkulose-Ausschuss RTA in Berlin heisst. Sie standen im Zusammenhang mit dem nationalsozialistischen «Euthanasie»-Programm.
Unter den Augen der Eidgenössischen Bundesanwaltschaft, also des damaligen Staatsschutzes, werden die deutschen TB-Kranken examiniert. Hunderten Patienten werden daraufhin die Gelder für ihre Weiterbehandlung gestrichen. An den «Säuberungen» beteiligt sind Dr. Kühne, aber auch Schweizer Ärzte.
Die Folgen für die teils schwerkranken Patienten sind drastisch. Gezwungen, die Sanatorien umgehend zu verlassen, wenden sich einige von ihnen hilfesuchend an die Davoser Polizei. Sie fürchten um ihr Leben. Doch Davos, Graubünden, die Schweiz konnte – oder wollte – nicht eingreifen.
Rassenhygiene und Euthanasie
Dass auch Tuberkulosekranke Opfer des NS-«Euthanasie» wurden, ist wenig bekannt. «Euthanasie» lässt sich mit «guter Tod» übersetzen. Vorstellungen davon, was ein guter, schmerzfreier Tod sei, zirkulierten lange vor dem Nationalsozialismus. In der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen aber veränderte sich der Begriff unter dem Einfluss von eugenischen und rassenhygienischen Diskursen, die vorgaben, was als «gesund» und «arterhaltend» für ein «Volk» oder eine «Rasse» zu gelten habe.
Vor allem Mediziner, Sozialpolitiker und Juristen erörterten die Möglichkeiten von Sterilisationen und Tötungen ganzer Menschengruppen, deren, wie es hiess, Fortpflanzung und Weiterleben nicht mehr toleriert werden könne. Sei es, weil sie den imaginierten Volkskörper bedrohten – oder zu hohe Kosten verursachten und zu wenig Nutzen abwarfen. Schon 1920 sprach der deutsche Psychiater Alfred Hoche von «Ballastexistenzen» und propagierte, zusammen mit dem Strafrechtler Karl Binding, offen das Ziel einer «Vernichtung unwerten Lebens».
Solche «Vordenker der Vernichtung», wie sie in einem historischen Standardwerk von 1991 heissen, entwickelten ihre eugenischen und rassenhygienischen Thesen über politische und staatliche Grenzen hinweg. Politisch konnten sie liberal sein oder rechts, nicht selten standen sie der Linken nah. Besonderen Einfluss auf die Gesetzgebung entwickelte die Eugenik in den USA – und in der Schweiz, wo nach amerikanischem Vorbild 1928 im Kanton Waadt ein Gesetz über die «Sterlisiation von Behinderten und Geisteskranken» erlassen wurde. Es war das erste seiner Art in Europa.
Nirgends aber radikalisierte sich der Diskurs über «wertes» und «unwertes» Leben so stark wie im Nationalsozialismus. Schrittweise schuf er von 1933 an die politischen und rechtlichen Möglichkeiten zum Massenmord an Menschen, die dem Regime als behindert, krank, asozial, renitent und nicht lebenswert galten. In der Sprache der verantwortlichen Täter hiess das, mit der «Mitleidsmoral» zu brechen.
Von «Aktion T4» zur «wilden Euthanasie»
Aktiviert wurde die «Euthanasie» praktisch zeitgleich mit dem Kriegsbeginn im Herbst 1939. Sie richtete sich gegen Menschen, die als geistig oder körperlich behindert klassifiziert wurden. Heute ist sie bekannt als «Aktion T4», abgeleitet von der Adresse ihrer zuständigen Koordinationsstelle an der Berliner Tiergartenstrasse 4. Nach öffentlichem Protest wurde das Töten im August 1941 für beendet erklärt. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 70 000 Menschen, Erwachsene und Kinder, ermordet worden. Tatsächlich wurden die Krankenmorde aber ausgeweitet. Diese zweite, bis zum Kriegsende dauernde Phase wird in der Forschung auch als wilde oder regionale Euthanasie bezeichnet. Sie bringt weiteren ungefähr 200 000 Erwachsenen und Kindern den Tod.
Nach aktuellen Erkenntnissen geht man von zehntausenden Tuberkulosekranken aus, die Opfer nationalsozialistischer Gewalt wurden. In der Regel haben die Täter ihre Spuren verwischt, was die Erforschung ihrer Verbrechen erschwert. Der Historiker Patrick Bernhard schätzt, dass 4000 Menschen wegen ihrer Tuberkuloseerkrankung in den eigens errichteten «Sonderanstalten» ermordet worden sind. Rund 30 000 TB-Kranke wurden in geschlossenen Anstalten unter menschenunwürdigen Bedingungen interniert und für Zwangsarbeit missbraucht, andere wurden Opfer von Menschenversuchen in Heimen und Konzentrationslagern.
Zwang und Gewalt erlebten die Patientinnen und Patienten auch in Heilstätten. Ob und in welchem Umfang es in den NS-Sanatorien der Schweiz zu Gewalt gegen TB-Patienten gekommen ist, lässt sich noch nicht sagen. Da ihre Ziele und Aufgaben von NS-Deutschland vorgegeben waren, ist sehr unwahrscheinlich, dass sich ihre Methoden voneinander unterschieden hätten. Darüber wachte ein nationalsozialistischer Vorstand, linientreue Ärzte und deutsches Pflegepersonal aus der Diakonie, die, wie die Forschung weiss, ebenfalls in «Euthanasie»-Morde verwickelt war.
Sanatoriumslandschaft Davos
Es mutet wie eine Ironie der Geschichte an, dass Davos seinen Aufstieg vom peripheren Bergdorf zum mondänen Weltkurort ausgerechnet der Tuberkulose zu verdanken hatte. Doch als die Deutsche Heilstätte auf dem Wolfgangpass ihre Pforten 1901 zum ersten Mal öffnete, hatte die Kurtourismusindustrie das Davoser Wirtschaftsleben bereits vollständig umgekrempelt. Höhenkurorte waren im schweizerischen Alpenraum seit Mitte des 19. Jahrhunderts wie Pilze aus dem Boden geschossen. Doch keiner war in der Vermarktung seines heilenden Klimas erfolgreicher als Davos, so der Historiker Christian Schürer. Wer an der tückischen Tuberkulose litt – und es sich leisten konnte –, reiste zur Kur hierher. Die Infektionskrankheit konnte verschiedene Organe befallen, meist aber nisteten sich die Bakterien in der Lunge ein. Wissenschaftliche Belege für einen Heilungserfolg in der Höhenluft gab es zwar keine, die Anziehungskraft der alpinen Sanatoriumslandschaft vermochte dies aber zunächst nicht zu verringern.
Als Thomas Manns «Zauberberg» 1924 erschien, hatten die Folgen des Weltkriegs auch den Kurtourismus getroffen. Ein Teil der Gäste aber fand den Weg zurück in die alpinen Sanatorien. Denn die Hoffnung blieb verlockend: Heilung durch Ortswechsel, durch bequeme, aber auch langweilige Liegekuren, die vielleicht – oder vielleicht auch nicht – die potenziell tödliche Krankheit zurückdrängen oder gar besiegen könnten.
Schwindsucht und «weisser Tod»
Um 1900 starben in Deutschland jährlich etwa 100 000, in der Schweiz 15 000 Menschen an der Tuberkulose, die besonders dort grassierte, wo das Einkommen niedrig und die Platzverhältnisse eng waren. Einer Krankheit, die buchstäblich das Leben aus dem Körper zu ziehen schien.
Heute spricht niemand mehr von Schwindsucht, wie die Tuberkulose damals genannt wurde, oder, etwas deutlicher, vom «weissen Tod» – der auffälligen Hautblässe wegen, die sie verursachte. Gegen solche «grauenhaften Metaphern» wandte sich 1977 die Autorin Susan Sontag in einem wütenden Essay. Krankheit sei keine Metapher, vielmehr müsse man sich in seinem Denken von Metaphern befreien, um der Krankheit selbst den grösstmöglichen Widerstand entgegensetzen zu können. Doch das Sprechen über Tuberkulose wurde die Metaphern und Fantasien nicht los – und die Bilder luxuriöser Lungensanatorien mit ihren Sonnenterrassen haben sich tief ins kulturelle Gedächtnis eingeprägt.
Die Vergessenen des Zauberbergs
Vergessen hingegen sind die Arbeiterinnen, Angestellten und Beamten, die vielen Versehrten des Ersten Weltkriegs. Also die grosse Mehrheit derer, die an der damals tödlichsten Infektionskrankheit litten. Hauptsächlich für sie war die Deutsche Heilstätte in Davos-Wolfgang gedacht. Eine Anstalt für Männer und Frauen jeder Konfession, meist Angehörige der Mittelklasse, die nur ungenügenden Sozialversicherungsschutz besassen. Initiiert und hauptsächlich finanziert wurde sie durch den Hamburger Kaufmannssohn Herman Burchard, der 1890 selber an TB erkrankt und nach Davos zur Kur gekommen war.
Zunächst florierte das Sanatorium, wurde laufend mit Anbauten vergrössert und am 15. November 1914 durch eine Zweigstelle in der winzigen Gemeinde Agra im Tessin erweitert. Prominent auf eine Flanke der Collina d‘Oro bei Lugano gesetzt, war der auffällige Rundbau konzipiert als eigentliche Kolonie mit eigenem Gutsbetrieb und Werkstätten. Später kam auch eine Kinderklinik dazu, das Olga-Burchard-Haus.
Im Juli 1918 nahm das Deutsche Kriegerkurhaus in Davos seinen Betrieb auf, im imposanten Gebäude von Hirsch‘s Internationalem Sanatorium, das zwanzig Jahre lang nach koscheren Regeln geführt worden war. Nach Kriegsende hatte es finanziellen Schiffbruch erlitten, danach wurde es vom Deutschen Reich aufgekauft.
Zum Zeitpunkt, da die Nationalsozialisten an die Macht kamen, bestanden in Davos dutzende weitere Sanatorien, ausländische wie schweizerische, darunter auch die jüdische Heilstätte Etania, 1919 eröffnet. Davos lebte vom Kur- und Fremdenverkehr und war von ihm abhängig.
Das Attentat von 1936
Die Tuberkulose hatte 1917 auch den erkrankten Bankkaufmann Willhelm Gustloff von Schwerin nach Davos gebracht. Als Landesgruppenleiter der NSDAP in der Schweiz wurde er am 4. Februar 1936 in seiner Davoser Wohnung erschossen. Das Attentat verübt hatte der im heutigen Kroatien geborene jüdische Student David Frankfurter. Er sah im Repräsentanten des Naziregimes einen, in seinen eigenen Worten, neuen Amalek, den talmudischen Erzfeinds der Israeliten.
Der Mord war ein internationales Medienereignis – und in der Schweiz wuchs das Entsetzen über die Zustände in Davos, den weltberühmten Kurort, in dem sich, wie nun erkennbar wurde, eine eigentliche NS-Exklave festgesetzt hatte.
Der Staatsschutz schaut zu
Dem Staatsschutz war dies längst bekannt. Vom Tag ihrer Gründung an hatte die Bundesanwaltschaft den NSDAP-Ableger in der Schweiz beobachtet. Die Landesregierung liess die Partei gewähren, wollte aber über ihre Aktivitäten informiert sein. 1936, nach der Ermordung Gustloffs, löste sie zwar die zentrale Leitungsstuktur auf. Zu einem landesweiten Verbot der Partei durchringen konnte sich der Bundesrat jedoch nicht.
Weiterhin aber wurden Telefone abgehört, Briefe mitgelesen, Wohnungen durchsucht, Veranstaltungen observiert. Akribisch erstellten die Beamten Mitgliederlisten der NSDAP und ihrer Unterorganisationen, des Opferrings, der Deutschen Arbeitsfront, der Hitlerjugend oder des Bundes Deutscher Mädel.
Überwacht wurden auch die diplomatischen Kanäle des geschäftigen Deutsche Konsulats in Davos sowie das Gymnasium Fridericianum. Gegründet 1878 als deutsches Schulsanatorium, wurde es nach 1933 nationalsozialistisch ausgerichtet. Auf den neuen Lehrplänen standen Aufsatzthemen wie: «Kann uns die Fremde Heimat werden?», «Wie begründet Deutschland seinen Anspruch auf Kolonien?», «Welche Forderungen stellt die geistige Erneuerung unserer Zeit an die Jugend?» oder, ohne Fragezeichen, «Das Heer – die hohe Schule des Volkes».
Ein besonders aufmerksames Auge hatte der Geheimdienst jedoch auf die deutschen Sanatorien geworfen. Früh listete er sie als nationalsozialistische Einrichtungen. Mithilfe von Informanten erstellten Beamte der Politischen Polizei Berichte über die Vorgänge im abgeschirmten Innern der Sanatorien. Die Protokolle wurden zur Auswertung an die Bundesanwaltschaft in Bern geschickt. Dort versickerten sie im Behördengefüge.
Integration und Gleichschaltung
Die Integration der deutschen Sanatorien von Davos und Agra in den nationalsozialistischen Staat verlief reibungslos. Dass sie als private Anstalten betrieben wurden, stand ihrer Einverleibung in die nationalsozialistische Gesundheitspolitik nicht im Weg. Auch die Neutralität oder die staatliche Souveränität der Schweiz stellten nie ein Hindernis dar.
Juristischer Träger der, wie sie offiziell hiessen, Deutschen Heilstätten für minderbemittelte Lungenkranke in Davos und Agra war ein 1898 gegründeter und 1907 im Handelsregister Chur eingetragener gemeinnütziger Verein. Seinem Vorstand durften ausschliesslich Reichsdeutsche angehören, politisch war er bis 1933 nur lose an das Deutsche Reich angebunden. Anders als das von Deutschland erworbene Deutsche Kriegerkurhaus, das 1918 als Genossenschaft nach schweizerischem Recht ins Handelsregister eingetragen wurde.
Der Anspruch des «Reichs»
Weder Verein noch Genossenschaft wehrten sich, als der nationalsozialistische Staat seinen Anspruch auf ihre Sanatorien erhob. Diese mochten sich zwar auf Schweizer Boden befinden, stellte 1933 der frühere Kolonialbeamte und damalige Ministerialrat Oskar Karstedt klar, seien aber «voll und ganz als deutsche Heilstätten zu werten».
Im März 1935 bezeichneten gleich drei Reichsministerien in einer gemeinsamen Erklärung die TB-Anstalten in der Schweiz als «lebensnotwendig für die deutschen Interessen». Damit wurden sie den wenige Tage zuvor erlassenen Gesetzesbestimmungen zur «Seuchenbekämpfung» unterstellt. Sie bildeten einen tragenden Eckpfeiler für die Ermöglichung der «Euthanasie».
Von diesem Zeitpunkt an sorgte der NS-Staat für die Sicherstellung finanzieller Mittel, indem er die privaten Krankenkassen zur Übernahme von Kurkosten verpflichtete. Um die Devisenprobleme zwischen Deutschland und der Schweiz nicht zum Stolperstein werden zu lassen, wurde 1936 ein gemeinsames Sonderabkommen geschaffen. Es ermöglichte, die deutschen Gelder über das Clearingabkommen zwischen den beiden Staaten bargeldlos zu verrechnen.
Was die Anstaltszeitung ankündigte
Der Machtwechsel wirkte sich rasch auf das Anstaltsleben aus. Davon zeugt die aufwendig gestaltete, monatlich von der Heilstättenleitung für die Patientinnen und Patienten herausgegebene Anstaltszeitung «Die Terrasse» in Agra. Die politische Neuordnung, stand in der Septemberausgabe von 1933 zu lesen, werde sich zweifelsohne bald in der Tuberkulosegesetzgebung zeigen. Die Reichsregierung werde sich nun mit allen Mitteln bemühen, den «Volkskörper gesund zu erhalten». Unverholen drohte die Anstalt ihren Patientinnen und Patienten, was bald geschehen könnte: «Von der Tötung aller Tuberkulösen ‚auf Kosten des Staates‘, der Isolierung auf weltentlegenen Inseln, Errichtungen von Siedlungen für Lungenkranke bis zu Vorschlägen für die Gesetze» seien in einer Aussprache der Anstaltsleitung «fast alle Möglichkeiten angedeutet», worden, die nun zur Debatte stünden. Allerdings, erklärte die Zeitung, wären wohl nur die letzten beiden Optionen praktisch umsetzbar – die Isolation von Kranken und schärfere Gesetze, «mit dem Ziele, den gesunden Volksteil gegen Infektion zu schützen».
Keine «Fürsorge für das Schwache»
Aus den Heilstätten wurden nationalsozialistische Orte wie es sie in der Schweiz sonst nirgends gab. Getragen von Körperschaften nach schweizerischem Recht und auf schweizerischem Territorium – aber vollumfänglich im Dienst und unter Kontrolle des Nationalsozialismus.
Den Grossteil der Behandlungskosten trugen die Patientinnen und Patienten aus deutschen Sozialversicherungsleistungen sowie der NS-Volksfürsorge.
Auch diese Konzepte wurden umgedeutet. Leistungen der aus der Weimarer Zeit stammenden Gesetzgebung über Sozialversicherung hatten sich im Nationalsozialismus den rassenhygienischen und antisemitischen Vorstellungen unterzuordnen. Damit gerieten Sozial- und Rentenversicherungsanstalten zu Schlüsselstellen der «Euthanasie», indem sie die Zuteilung ihrer Gelder nicht mehr nach liberalen, sondern nach nationalsozialistischen Grundsätzen steuerten.
Dies gilt auch für den scheinbar so selbstverständlichen Begriff Fürsorge. Als 1933 der Reichs-Tuberkulose-Ausschuss RTA als Dachorganisation der TB-Bekämpfung gegründet wurde, definierte dieser Fürsorge wie folgt: «Nicht Fürsorge für das Schwache, im Lebenskampf Versagende, sondern Pflege des wertvollen Erbguts soll jetzt die Losung sein. Der alte, oft missdeutete Begriff der Fürsorge hat vielfach von unserem Kampf gegen die Tuberkulose das falsche Bild erweckt; als wäre die Hauptaufgabe die Betreuung des einzelnen Kranken. An erster Stelle hat der Schutz der Gesunden zu stehen, ihm dient auch die Sorge für den Kranken.»
Eine kleine Zahl der Patienten waren unversicherte Selbstzahler. Für gänzlich mittellose TB-Kranke stand ein beschränktes Kontigent von Freibetten zur Verfügung, finanziert unter anderem durch Spendengelder aus Unternehmerkreisen. Auf besonders verdiente Patienten wartete in Agra schon seit den 1920er Jahren das Hindenburg-Bett. Ab etwa 1940 wurde es von Adolf Hitler persönlich finanziert.
Die Sanatorien als Bühne des Regimes
In die Schweiz reisten die Patientinnen und Patienten mit dem Zug ein, über den Grenzübergang St. Margrethen. Die deutschen Gesundheitsämter mussten ihre Einreise von der Fremdenpolizei bewilligen lassen. Diese Patientenlisten wurden von der Kantonspolizei Graubünden 1988 vernichtet. Darunter dürften sich auch die Einreisegesuche von wichtigen Repräsentaten des NS-Staats befunden haben, die sich in Davos und Agra regelrecht die Klinke in die Hand gaben. Das zeigt die Arbeit des Historikers Andreas Jüttemann. Stellvertretend für zahlreiche weitere finden sich dort zwei Dutzend Propagandaveranstaltungen mit Beteiligung hoher Parteifunktionäre und leitender Mitglieder der SS dokumentiert. Sie belegen, wie wichtig die Sanatorien für den NS-Staat waren. Und wie nachsichtig die Fremdenpolizei sein konnte, ging es um die Einreise von wichtigen NS-Akteuren – wie durchlässig die Landesgrenze für die Verfolger, nicht aber für Verfolgte war.
Am 30. Januar 1936, um nur ein Beispiel zu nennen, konnte Rudolf Hess in der Davoser Heilstätte eine Rede halten – und zu Weihnachten 1939 besuchte er Agra. Also selbst nach Kriegsbeginn liessen die Schweizer Behörden Hitlers Stellvertreter einreisen.
Wirtschaftlich blieben die Anstalten untrennbar mit ihren Standorten verbunden. Alles, was für den Betrieb eines Sanatoriums benötigt wurde, kam aus der Umgebung – von Teilen des Pflegepersonals und den Lebensmitteln über die Dienstleistungen bis hin zu den Strom- und Kohlelieferungen.
Die Direktion aber, die Chefärzte, fast alle behandelnden Ärzte und die medizinpolitischen Direktiven stammten aus Nazideutschland. Um die politische Kontrolle in den Häusern zu garantieren, wurden in ihnen sogenannte Stützpunkte gebildet – NSDAP-Strukturen, in die leitendes medizinisches Personal eingebunden war. In der Deutschen Heilstätte Davos wurde die Gleichschaltung zu Beginn des Jahres 1936 vollzogen. Mit fadenscheinigen Begründungen enthob der Vorstand den langjährigen Oberarzt Ernst Peters des Amtes. Er war nicht Parteimitglied. Ersetzt wurde er durch den 1899 in Hamburg geborenen und 1933 der Partei beigetretenen Albert Schuberth – zu jenem Zeitpunkt, da in Deutschland die Gleichschaltung der Ärzteschaft und ihre Einbindung in die nationalsozialistische Gesundheitspolitik durchgesetzt wurde.
Schuberth wird 1945 vom Schweizerischen Nachrichtendienst vorgeworfen werden, auch die Parteizelle geleitet zu haben. Der Kanton Graubünden erteilt ihm einen Landesverweis. Schuberth wehrt sich mit allen Mitteln gegen die Ausweisung, behauptet, nur unter Zwang der NSDAP beigetreten und nie mit den Methoden und Zielen des Nationalsozialismus einverstanden gewesen zu sein. Doch der Richter glaubt seinen Beteuerungen nicht. Im März 1946 verlässt Schuberth die Schweiz – allerdings nicht in Richtung Deutschland, sondern ins sichere Brasilien.
Expansion
Am 22. Juni 1941 überfiel die deutsche Wehrmacht die Sowjetunion. Der rassenideologische Raub- und Vernichtungskrieg führte innert weniger Monate zur Schoah. Zugleich eröffnete der völlig entgrenzte Krieg neue Möglichkeitsräume in der rassenhygienischen Gesundheitspolitik im «Reich» – nicht zuletzt durch die wirtschaftlichen Folgen der extrem kostenintensiven Kriegsführung. Wer sollte von medizinischer Behandlung profitieren können und wer nicht?
Am 2. Juli 1941 wandte sich Otto Schmidt an das Sanitätsdepartement von Graubünden in Chur. Offiziell war der in Davos-Platz wohnhafte deutsche Staatsbürger Schmidt geschäftsführender Vorstand der Deutschen Heilstätten in Davos und Agra. Inoffiziell, wie der Nachrichtendienst wusste, auch Teil der Leitung der sanatoriumseigenen NSDAP-Zelle.
In Deutschland, so Schmidt, herrsche ein grosser Mangel an Betten für zivile Tuberkulosekranke, da die Wehrmacht viel Platz in den Anstalten für sich beanspruche. Deutsche Fürsorgekreise wären darum interessiert daran, einige der in Davos kriegsbedingt leerstehenden Hotels zu kaufen oder zu mieten, um sie als Heilstätten betreiben zu können.
Bei den Patienten würde es sich «ausschliesslich um deutsche Fürsorgepatienten handeln, also weder um Luxuspatienten noch um deutsches Proletariat». Für Davos wäre das eine bedeutende wirtschaftliche Erleichterung. Bedingung sei allerdings, dass diese Hotelanstalten ausschliesslich von deutschen Chefärzten geleitet würden. Sie bräuchten dafür lediglich die Bewilligung der Schweizer Behörden. Auch das übrige Personal dürfe nur aus deutschen Staatsbürgern bestehen. Zwei Tage später übermittelte die Sanitätsdirektion die brisanten Pläne nach Davos und an Heinrich Rothmund, den Chef der Eidgenössischen Fremdenpolizei. Dann ging alles sehr schnell. Gerade einmal neun Tage waren seit Schmidts persönlicher Anfrage in Chur vergangen, da erklärte die Gemeinde Davos erfreut, sie begrüsse das Angebot zur wirtschaftlichen Belebung sehr. Auch Rothmund gab grünes Licht.
Das «Braune Haus»
Um die Hotels übernehmen zu können, wurde nach schweizerischem Recht der Verein Deutsches-Tuberkulose-Hilfswerk in der Schweiz gegründet. Der Bund wird ihn nach Kriegsende als nationalsozialistische Organisation verbieten. Das Hilfswerk mietete die Hotels Bernina, Esplanade und National an und konnte das Savoy über eine Aktiengesellschaft kaufen – einziger Aktionär war das Hilfswerk selbst. Rechtlich beraten wurden die NS-Akteure vom Davoser Notar Nic Stiffler, der auch in den Vorstand der AG eintrat, zusammen mit E. Risch von der Bündner Privatbank, sowie Otto Schmidt. Das Savoy wurde umgebaut und in das «Konsul-Burchard-Haus» umgewandelt. In Davos nannte man es schlicht das «Braune Haus».
Dem Reichs-Tuberkulose-Hilfswerk gelang eine Erweiterung des Bettenangebots um 371 Plätze allein in den Hotels, hinzu kamen zahlreiche weitere Plätze in Pensionen.
Der Griff nach den Schweizer Heilstätten
Im Mai 1942 versuchte das Regime gemäss Nachrichtendienst auch sämtliche schweizerischen Heilstättenplätze unter seine Kontrolle zu bringen. So der Plan zwischen dem Reichs-Tuberkulose-Ausschuss und Dr. Ernst Bachmann, dem Präsidenten des Schweizerischen Vereinigung gegen die Tuberkulose – der Vorläuferorganisation der heutigen Lungenliga. Forderungen nach einer verschärften Tuberkulosebekämpfung waren auch unter Schweizer Ärzten verbreitet.
Gescheitert sei das Vorhaben letztlich an der Opposition der Davoser Ärztekammer, die um ihren Berufsstand fürchtete. Die Hintergründe dieser Pläne sind noch unbekannt.
Recherchen im Bundesarchiv in Berlin zeigen allerdings, dass die institutionellen, fachlichen und personellen Verbindungen zwischen Ernst Bachmann und dem federführenden Reichs-Tuberkulose-Ausschuss RTA eng waren. Insbesondere jene zu Otto Walter, dem RTA-Präsidenten seit 1938. 1941 trat der Mediziner und Gesundheitspolitiker in den Vorstand der Deutschen Heilstätte in Davos ein. Im selben Jahr noch bekannte sich das Sanatorium in einer in Zürich gedruckten Festschrift zu eugenischen und rassehygienischen Zielsetzungen.
Otto Walter, ein «Euthanasie»-Akteur
Aufgrund seiner zentralen Position und seiner rücksichtslosen Haltung gilt Otto Walter in der Forschung als einer der wichtigsten «Euthanasie»-Akteure in der Verfolgung von TB-Kranken. Der überzeugte Nationalsozialist und SA-Sanitätsbrigadeführer war auch Sonderbeauftrager für die Senkung des Krankenstands. Walter ermöglichte 1942 Impfversuche mit Tuberkulosebakterien an «geistig behinderten» Kindern in Berlin, von denen zehn unter fürchterlichen Umständen starben. Unter seiner Leitung wurde zwischen 1940 und 1942 die Infrakstruktur zur Verwahrung und Tötung von TB-Kranken massgeblich ausgebaut.
Walter war es auch, der im März 1944 die TB-Institutionen darauf hinwies, dass sie sich selbständig von Patienten «entlasten» könnten, die sich den Anweisungen zur Behandlung widersetzten. Auch in den Sanatorien in der Schweiz hatte die Zahl der chirurgischen Eingriffe stark zugenommen. Diese nur mit Lokalanästhesie durchgeführten Eingriffe waren gefürchtet und stark traumatisierend. Oft dienten sie der Entfernung von Teilen der Lunge, mitunter auch eines Lungenflügels. Solche Eingriffe fanden in Davos und Agra unter Beteiligung Schweizer Ärzte statt.
Dass Patienten zu diesen Operationen auch gedrängt wurden, ist angesichts der Umstände sehr wahrscheinlich. Im November 1941 warnte Walter die ihm übergeordneten Stellen vor dem Zusammenbruch der Tuberkulosebekämpfung, da immer weniger Behandlungsplätze zur Verfügung stünden. Nur noch ein Bruchteil der Erkrankten könnte aufgenommen werden. Damit wurden, so die Historikerin Christine Wolters, alle TB-Kranken zum Ziel möglicher Zwangsmassnahmen. Die begehrten Heilstättenplätze sollten nur noch von jenen belegt werden, die Aussicht auf eine rasche Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit hatten. Das Reichsministerium des Innern beauftragte im Januar 1942 Walter, im Ausland nach zusätzlichen Bettenkapazitäten zu suchen – insbesondere in der Schweiz.
«Säuberungen» – Behandlungsabbruch unter Zwang
Die Zahl der verfügbaren Krankenbetten ging im gesamten NS-Einflussbereich 1942 weiter zurück. Zu den Beschlagnahmungen durch die Armee kamen nun die Folgen der alliierten Luftangriffe auf deutsche Städte hinzu. Da nicht mehr zwischen zivilen und militärischen Zielen unterschieden wurde, trafen die Bombardierungen auch die medizinische Infrastruktur schwer. Der Reichs-Tuberkulose-Ausschuss antwortete darauf mit der Bettenplanwirtschaft, die den Druck auf die Patienten enorm erhöhte. Sie mussten so rasch als möglich fit für die Kriegswirtschaft werden, während die «Bazillenträger» zu isolieren seien. Die Protokolle sprechen von einer totalen Tuberkulosebekämpfung. Nur diejenigen Patienten hätten Anspruch auf einen Therapieplatz, bei denen eine Behandlung aussichtsreich schien. Ihre Zahl sei, wie es dort heisst, «durch eine sorgfältige Auslese so niedrig als möglich» zu halten.
Arbeitsfähigkeit als Massstab
So erstaunt es nicht, dass die Statistiken in den Jahresberichten der Heilstätten Davos Wolfgang und Agra ihren Behandlungserfolge ab 1941 nicht mehr nach dem erreichten Heilungsstadium ausweisen, sondern konsequent nach dem Kriterium der erzielten Arbeitsfähigkeit – einer vollen, einer teilweisen und einer nicht erfüllten. Zugleich beklagten die Anstalten, dass die einberufenen Patienten öfter als früher schwer erkrankt seien.
Wenn nun aber die Behandlung in der Schweiz unterbrochen und die Patienten in den direkten NS-Einflussbereich zurückgeschickt wurden, ergab sich daraus die hohe Wahrscheinlichkeit einer weiteren «Auslese». Anzunehmen ist, dass nur an den Wohnort zurückkehren durfte, wer nicht mehr als infektiös, nicht als «renitent» und zugleich als arbeitsfähig galt. Alle anderen waren akut der Gefahr ausgesetzt, in Zwangseinrichtungen geschickt zu werden, wo sie für Zwangsarbeit missbraucht, in geschlossenen Anstalten zwangsasyliert oder, wenn sie für die Kriegswirtschaft keinen Nutzen mehr darstellten, in eine der achtzehn eigens errichteten «Sonderanstalten» kamen. Dort wurden sie Opfer von gezielter medizinischer Vernachlässigung, dem Entzug von Nahrungsmitteln oder von Krankenmorden, die an TB-Patienten, wie die Forschung weiss, meist medikamentös verübt wurden.
Der «Nettoertragswert» eines Menschen
Die Entscheidungsgrundlage dafür, wer als behandlungswert galt, lieferten die gegeneinander aufgerechneten Erfordernisse der kriegswirtschaftlichen Gesundheitspolitik und der Daten und Statistiken aus den Sanatorien. Wie Mediziner, Statistiker und Bevölkerungsexperten Hand in Hand arbeiteten, haben Götz Aly und Karl-Heinz Roth schon in den 1980er-Jahren untersucht. Sie konnten nachzeichnen, wie von solchen Akteuren der, wie die beiden Historiker es nennen, Nettoertragswert eines Menschen festgelegt wurde. Wie viele Kosten verursachte er, welchen Nutzen warf er ab?
Solche Überlegungen, wie sie im gesamten NS-Einflussbereich in die Praxis umgesetzt wurden, wirkten sich direkt auf die deutschen TB-Patienten in der Schweiz aus: In zwei grossen Kampagnen und unter Zwang wurden Hunderten von ihnen die Therapieplätze in Davos und Agra entzogen. Eine dritte Kampagne unterbrach erst das unmittelbar bevorstehende Kriegsende im April 1945.
In seinen Notiz- und Tagebüchern hatte Victor Klemperer die Sprache des Nationalsozialismus seziert. In seiner berühmten «LTI» von 1947 (Lingua tertii imperii – die Sprache des Dritten Reichs) greift der Philologe ein Bonmot aus Diplomatenkreisen auf. Es besagt, dass Sprache dazu da sei, fragwürdige Absichten geschickt zu verbergen. Klemperer hingegen war überzeugt: Erst die Sprache bringt die Absichten an den Tag.
Dieser Sprache begegnet man in den Dokumenten, die ein Licht werfen auf das, was sich in Davos zwischen dem Juni 1942 und dem April 1945 ereignet hatte. Die Berichte und Protokolle, die von den Vorgängen zeugen, stammen sowohl aus deutschen wie schweizerischen Quellen. Sie zeigen, wie sich die nationalsozialistische Gesundheitspolitik in ihren medizinischen Exklaven in der Schweiz auswirkte. Ihre Lage im neutralen Kleinstaat behinderte sie in ihrer Funktion in keiner Weise. Nicht oft, aber an entscheidender Stelle tauchen in ihnen Begriffe auf wie «Säuberung», «Durchkämmung», «Aussieben», «Rückwanderung», «Massnahme», «reduzieren» und «Auswahl». Worte, die etwas verbergen sollen und es dadurch sichtbar machen.
Ein gefürchteter Mann
Die erste Welle von erzwungenen Therapieabbrüchen ereignete sich im Zeitraum zwischen dem 10. Juni 1942 und dem 29. Februar 1944. Vor Ort umgesetzt wurden sie vom Mediziner Dr. Konrad Kühne. Der 1891 in Hamburg geborene Kühne hatte seine Ausbildung als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Eugen Fischer abgeschlossen, dem Gründungsdirektor des Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, Vererbungslehre und Eugenik. Kühne führte dort Studien in der Zwillingsforschung durch, deren Befunde später auch in die rassenhygienische Rechtssprechung eingeflossen sind. In seiner Berliner Zeit gehörte er demselben Umfeld wie der spätere KZ-Arzt Josef Mengele an. 1941 wechselte Kühne in die Landesversicherungsanstalt in Hamburg und war dort als sogenannter Vertrauensarzt tätig. Als linientreuer Vererbungsspezialist, Röntgenexperte und Tuberkulosefachmann wurde Kühne 1942 eine eigens auf ihn zugeschnittene Dienststelle im Reichs-Tuberkulose-Ausschuss eingerichtet: Kühne wurde Leiter der Abteilung für die «Unterbringung Tuberkulöser im Ausland».
In dieser Funktion reiste er insgesamt vier Mal in die Schweiz. Das erstes Gesuch zur Einreise stellte er am 6. Juni 1942, sie wurde ihm aber verweigert. Akten der Eidgenössischen Fremdenpolizei zeigen, dass die Behörde vier Tage später überraschend einlenkte. Ihr Vorsteher hatte persönlich dafür gesorgt – Heinrich Rothmund. Zusammen mit seiner Sekretärin konnte Kühne die Sanatorien in Davos und Agra besuchen und an einem Treffen in Bern teilnehmen.
Zwei Monate später, am 13. August, liess Rothmund bekanntlich die Grenze für jüdische Flüchtlinge sperren, die in der Schweiz Schutz vor Verfolgung und Massendeportationen suchten. Männer wie Kühne brauchten eine solche Aussperrung bis unmittelbar vor Kriegsende nicht zu fürchten.
Der Bericht des Inspektors
Die Besuche des RTA-Gesandten in den Davoser Sanatorien blieben nicht unbemerkt. Ein Inspektor E. Juon der Kantonspolizei Graubünden war Gerüchten über eigenartige Vorgänge nachgegangen. Am 21. Januar 1943 hielt er in einem Bericht an die Bundesanwaltschaft fest, Kühne untersuche dort die Patienten. Juon berichtete, dass Kühne dort die «Rückwanderung sämtlicher Patienten oder des grössten Teils derselben in die Wege leiten müsse». Nun müsse er im Schwarzwald eine Unterkunft für 1000 Patienten aus dem Boden zaubern.
Juon weiter: «Dr. Kühne ist in Davos unter den deutschen Patienten ein gefürchteter Mann und aus Telephongesprächen zwischen Consul Böhme in Davos und Blankenhorn von der deutschen Gesandtschaft in Bern ist zu entnehmen, dass Dr. Kühnes Massnahmen und Anordnungen auch dort nicht gutgeheissen werden. Dr. Kühne soll, wie ich von gleicher Seite vernehme, auch die Tanzanlässe in Hotels besuchen und sich amüsierende bezw. tanzende deutsche Patienten notieren, um diese dann bei Anlass seiner Aussiebung besonderer «Gunst» teilhaftig werden zu lassen.»
Ein Einzelschicksal
Untersucht wurde auch Frau T. L., 1912 in Wien geboren. Sie hatte 1932 den jüdischen Musiker Hans Robert Korngold geheiratet, geboren 1892 in Brünn/Brno. Schon 1938 liessen sie sich aus taktischen Gründen scheiden. «Grund der Scheidung», gab Frau L. im April 1943 während einer Befragung durch den Nachrichtendienst zu Protokoll, «waren die neuen Judengesetze.»
Das Paar floh gemeinsam in die Schweiz. Die Eidgenössische Fremdenpolizei aber entzog Hans Korngold wegen «Mittellosigkeit» 1939 die Aufenthaltbewilligung. Über Mailand gelang ihm am 8. März die Flucht in die USA, was ihm das Leben rettete – und vielleicht auch das seiner geschiedenen Frau. Denn sie war an Tuberkulose erkrankt und seit Anfang 1940 in Davos zur Kur. Als deutsche Reichsangehörige wurde sie Ende 1942 vom Vertrauensarzt Kühne untersucht. Er verlangte, dass sie die Schweiz bis zum März 1943 verlassen müsse. In der Not sprang ihr der geschiedene Ehemann zur Seite. Hans Korngold schickte ihr monatlich Geld aus den USA zu, sechzig U.S. Dollar, was zusammen mit weiteren Zuwendungen eines Freunds ihren Aufenthalt in Davos sicherte.
Was die Akten des RTA festhalten
Die Dokumente im Deutschen Bundesarchiv vervollständigen das Bild. Der Bericht der RTA für das Geschäftsjahr 1943/44 zeigt, mit welchem Auftrag und mit welchem Ergebnis Kühne in die Schweiz gekommen war. Darin findet sich die folgende Passage:
«Die Verschickung von Tuberkulosekranken nach dem Ausland ist weiter durch den Beauftragten für die Unterbringung Tuberkulöser im Ausland durchgeführt worden (...). In der Schweiz wurde die Säuberung von Personen, bei denen weiterer Aufenthalt im Ausland nicht angezeigt war, zuende geführt. Nachdem dies erreicht war, konnte das Verlängerungsverfahren wesentlich vereinfacht werden, da in den Schweizer Anstalten sich nur noch Kranke aufhalten, denen das Eilverfahren vom Reichs-Tuberkulose-Ausschuss nach Vorprüfung durch Gesundheitsamt und Bezirksleiter bewilligt worden ist. (...) Gegen Ende des Berichtsjahres betrug die Zahl der Kranken in der Schweiz 572.»
Wie viele Tuberkulosekranke sich vor der «Säuberung» in Davos und Agra aufgehalten hatten, kann aufgrund lückenhafter Daten bisher nicht genau angegeben werden. Es dürften ungefähr eintausend gewesen sein. Das würde bedeuten, dass etwa vierhundert Menschen von der ersten «Säuberung» betroffen waren.
Die zweite Welle
Den Hinweis auf die eine zweite Kampagne liefert wiederum eine Aktennotiz der Bundesanwaltschaft vom 17. Oktober 1944. Der Staartsschutzbeamte Eugen Caviezel berichtete: «Im Zeichen des totalen Kriegseinsatzes wurden in letzter Zeit auch sämtliche Sanatorien für deutsche Lungenkranke in Davos eigehend durchgekämmt..» In den kommenden Tagen müssten etwa 200-240 deutsche Reichsangehörige, die bis anhin in Davos zur Kur weilten, die Schweiz verlassen und nach Deutschland zurückkehren.
«Es ist begreiflich», so Caviezel weiter, «dass die Stimmung unter diesen Leuten sehr gedrückt ist. Verschiedene haben bereits auf dem Polizeikommissariat in Davos vorgesprochen und sich dahin geäussert, dass sie unter keinen Umständen die Schweiz verlassen würden. Ja, es hatte sogar solche die plötzlich behaupteten, dass wenn sie nach Deutschland zurückkehren müssen, sie in ihrem Lande an Leib und Leben gefährdet seien.» Caviezel fügte noch hinzu: «Die Durchkämmung fand durch eine Ärztekommission, die während mehreren Tagen sich in Davos aufhielt, statt. Es handelt sich um Ärzte und Verwaltungsbeamte aus Berlin.» Bestätigt wird dieser Bericht erneut durch Akten des RTA. Und es finden sich Hinweise auf eine Schweizer Beteiligung. Die Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Vereinigung gegen die Tuberkulose verlaufe reibungslos. Schwieriger seien die Verhandlungen über ein neues Wirtschaftsabkommen mit der Schweiz. «Als das Ergebnis dieser Verhandlungen zu einer Verringerung des Devisenkontingents und damit zur Entlassung von Kranken führte, hat der zuständige Sachbearbeiter Dr. Auersbach an Ort und Stelle in Zusammenarbeit mit den Schweizer Ärzten die notwendige Auswahl getroffen.»
Der Krieg unterbricht die dritte Welle
Im März 1945 wurde im RTA in Berlin der Plan besprochen, weitere 700 deutsche Patientinnen und Patienten aus der Schweiz zurückzurufen und sie in einem improvisieren Auffanglager im Allgäu unterzubringen. Doch welchen Zweck hätte ein solches Lager angesichts der chaotischen Lage im untergehenden «Reich» haben können?
Von den Plänen hatte man auch in Davos gehört. Eine Aktennotiz der Bundesanwaltschaft vom 21. März hält fest, dass die von den Deutschen zugemieteten Häuser wegen fehlender Gelder geschlossen würden. «Etwa 300 bis 400 deutsche Reichsangehörige, die zur Zeit in Davos zur Kur weilen, müssen die Schweiz bis Ende Mai 1945 verlassen.» Auch die Heilstätte Davos-Wolfgang und das Kriegerkurhaus würden ihre Patientenzahl mit sofortiger Wirkung um zwanzig Prozent reduzieren. «Unbekümmert des schlechten Gesundheitszustandes müssen die betroffenen Patienten die Schweiz verlassen, es sei denn sie verstehen sich mit der Anstaltsleitung gut, sodass sie noch länger in der Schweiz verweilen können.»
Berlin stand kurz davor, vom Umland abgeschnitten zu werden, zahlreiche Verkehrswege waren unterbrochen, da gelang es Otto Walter, ein Einreisevisum in die Schweiz zu erlangen. Der Zusammenbruch des NS-Staats war nur noch eine Frage der Zeit. Ans Aufhören dachte er noch nicht. In Davos überwachte Walter den Beginn der dritten Kampagne. Wie viele Erkrankte die Schweiz noch verlassen mussten, lässt sich nicht sagen.
Am 23. April 1945 wandte Walter sich in einem gönnerhaften Brief an die verbleibenden Patienten und Patientinnen. Ein Abkommen sei getroffen worden. Sie könnten in der Schweiz bleiben. Den deutschen Dienststellen sei eine grosse Sorge genommen worden.
Walter musste klar geworden sein, dass für ihn eine Rückkehr ins untergehende «Reich» nicht ratsam war. Gemäss Nachrichtendienst reiste er von Davos weiter nach Bern, wo er sich noch im Juni aufhielt. Dort verlieren sich seine Spuren in den Akten.
Vor Gericht musste er sich, wie so viele andere «Euthanasie»-Verantwortliche, nie für seine Taten verantworten. Otto Walter ging schlicht vergessen. Er starb 1964 im oberbayrischen Planegg. Erst Monate später wies die Fachzeitschrift Praxis der Pneumologie auf sein Ableben hin. In der dürren Todesnachricht fehlt jeder Hinweis auf die Vergangenheit des Mannes.
Abwicklung und Kontinuität
Was sollte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs geschehen mit den deutschen Sanatorien in der Schweiz? Diese Frage beschäftigte nicht nur die kantonalen und eidgenössischen Behörden, sondern auch die westlichen Alliierten. Letztere hatten bereits während der Operation Safehaven Ende 1944 ihr Auge auf die Häuser geworfen, um sie gegebenenfalls als deutsche Vermögenswerte zu konfiszieren.
Für die Behörden in der Schweiz sollten die Dinge solange als möglich ihren gewohnten Gang nehmen. Erst am 1. Mai 1945 verbot der Bundesrat die NSDAP-Landesgruppe mitsamt ihren organisatorischen Verästelungen und verkündete am 8. Mai, dem Tag des Kriegsendes in Europa, die Deutsche Regierung nicht mehr anzuerkennen. Am 20. Juli 1945 wurde auch der Deutsche Tuberkulose Hilfsverein in der Schweiz als nationalsozialistische Organisation eingestuft und die Beschlagnahmung seiner Gelder sowie des Konsul Burchard-Hauses veranlasst. Die Liquidation übernahm als treuhänderischer Kommissar Dr. Ernst Bachmann, der zuvor wie gesehen eng mit den NS-Akteuren zusammengearbeitet hatte.
Komplexer gestaltete sich das Vorgehen bezüglich des Kriegerkurhaus und der Heilstätte in Davos, samt ihren Zweigstellen in Agra und Arosa. Zweifellos – sie waren Unternehmen von in der Schweiz niedergelassenen Deutschen für deutsche Patienten, die mit finanziellen Mitteln aus Deutschland in die Schweiz zur Behandlung gekommen waren, wo sie unter den Vorgaben der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik von deutschem medizinischem Personal behandelt wurden. Ihr rechtliches Fundament aber als Verein respektive Genossenschaft fusste im Schweizerischen Zivilgesetzbuch.
Wem gehörten die Sanatorien?
Welchen Interessen die Sanatorien gedient hatten, war klar. Aber wem gehörten sie? Interesse an ihnen meldeten die Gemeinde Davos und der Bund an. Sie wollten sie unbedingt als Institutionen vor Ort erhalten. Diese Ansicht teilten hochrangige Beamte und Vertreter verschiedener Verbände an einer Sitzung in Chur am 10. Juli 1945. Ein allzu rigoros Vorgehen, auch im Umgang mit deutschen Vertretern der Sanatorien, solle vermieden werden, «um den auf dem Spiele stehenden wirtschaftlichen Interessen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen», mahnte Werner Balsiger, Chef der Bundespolizei.
Kaspar Laely, Landammann von Davos, bedankte sich für die Bereitschaft zur Suche nach «konstruktiven Lösungen». Denn bei der Weiterführung der Sanatorien handle es sich «für Davos um eine Existenzfrage». Leider, klagte Laely, habe das Aufkommen des Nationalsozialismus seine Gemeinde in eine «peinliche Lage» gebracht.
Ein anderes Bild vermittelt der Jahresbericht der Deutschen Heilstätte von 1941. Laely hatte damals an den Feierlichkeiten zum 40. Jahrestag ihrer Gründung teilgenommen, die enge Verbundenheit betont und wie diese «in glücklicher Weise zu einer reichen wechselseitigen Förderung» beigetragen habe. Gemeinsam wurde auch der Festakt beschlossen – mit dem Singen «der Schweizer Nationalhymne, den beiden deutschen Hymnen und dem Gruss an den Führer».
Am Ende wird es gelingen, den Sanatoriumsplatz Davos zu sichern. Bis 1953 wurden die Anstalten unter die treuhänderische Verwaltung der Deutschen Interessenvertretung in der Schweiz gestellt, geleitet von Hans Frölicher. Dem früheren, für seine ausgesprochen nazifreundliche Diplomatie bekannten Schweizer Gesandten in Berlin.
Danach wurden sie in bundesrepublikanische Hände gegeben, als Teil eines für die künftige Beziehung der beiden Staaten zueinander prägenden bilateralen Abkommens von 1952. Es regelte offene Fragen über deutsche Vermögenswerte in der Schweiz und die Anerkennung von Forderungen der Eidgenossenschaft gegen das Deutsche Reich durch die Bundesrepublik. Damit positionierte sich die neutrale Schweiz zu Beginn des Kalten Kriegs an der Seite der jungen BRD im Westblock. Ein kleiner Bauteil davon war die Klärung der Sanatoriumsfrage.
Wie wohl die weitere Entwicklung von Davos zum Tourismus- und Kurort weitergegangen wäre, hätten die Alliierten 1946 auf der Beschlagnahmung der Sanatorien beharrt? Bundesrat Eduard von Steiger ging damals im Vorfeld der Washingtoner Verhandlungen davon aus, dass die deutschen Heilstätten in der Schweiz zum Verhandlungsgegenstand würden. Nicht zuletzt darum, weil zu jenem Zeitpunkt im britischen Unterhaus der Vorschlag eines Abgeordneten aufgebracht wurde, sie als Teil der Reparationsleistungen zu übernehmen. Wie überall in Europa waren nämlich auch in Grossbritannien die TB-Infektionszahlen nach dem Krieg und der Rückkehr der Soldaten in die Höhe geschnellt und Sanatoriumsplätze begehrt.
Doch wie gesehen – mit viel Geschick konnten die Sanatorien weiterhin den schweizerisch-deutschen Interessen dienen. Das Deutsche Kriegerkurhaus, es hiess ab 1946 Valbella, stellte seinen Betrieb 2004 ein. Bald entsteht dort das Wohnquartier Valbella – für Einheimische, wie es heisst, denn im Tourismus- und Konferenz-Hotspot Davos sind solche Wohnungsangebote keine Selbstverständlichkeit mehr.
Die Deutsche Heilstätte Davos-Wolfgang wird heute als Hochgebirgsklinik Davos betrieben und aus dem Konsul-Burchard-Haus ist das Alpine Inn geworden. Das Kindersanatorium Haus Hildegard in Arosa wurde 1971 aufgelöst. Das Deutsche Haus in Agra wurde 1969 geschlossen. Die Ruine wurde erst 2009 abgetragen.
Die Kranken nach 1945
Und die deutschen Tuberkulosekranken in der Schweiz? Nach dem Krieg behielten sie ihren prekären Status. Denn mit dem Untergang des «Reichs» verloren sie Ende April 1945 ihre Versicherungsgelder und Beiträge aus der NS-Volksfürsorge. Ohne Geld, in den Nachkriegswirren abgeschnitten von ihren Familien und immer noch krank steckten sie in der Schweiz fest.
Doch wer waren diese Kranken tastsächlich? Immer wieder wurde nun in den Zeitungen der Verdacht geäussert, dass sich eine grosse Zahl von hochrangigen NS-Angehörigen in den Sanatorien versteckten. In aufgeheizter Stimmung, wie sie der Journalist und Historiker Urs Gredig in einem Buch schilderte, wurde in Davos im Sommer 1945 darum beschlossen, sämtliche deutschen Tuberkulosekranken sowie das gesamte deutsche und italienische Personal einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Ein Team von auswärtigen Ärzten röntgte insgesamt 1042 Personen. Bei 947 wurde Tuberkulose festgestellt, 52 zeigten andere Befunde und 43 galten als gesund.
Diese aus ethischer Sicht problematische Reihenuntersuchung war eingebettet in das politische Programm der «Säuberungen».
Wieder diese Metapher also, nun wurden in der ganzen Schweiz mit ihr aber Ausschaffungen – also Landesverweise – gegen ausländische Sympathisanten des Nationalsozialismus und Faschismus bezeichnet. Die Davoser Behörden gingen dabei vergleichsweise rigoros vor. 132 Personen erhielten bis Ende 1945 eine richterliche Anordung zur Ausreise. Eine grosse Zahl von ihnen legte dagegen Widerspruch ein – die meisten von ihnen waren, gemäss offiziellem Bericht, tuberkulosekrank.
Bachmanns Lösung: Massenlager
Wohin mit ihnen? Mit der Lösung dieses Problems wurde der erfahrene Dr. Ernst Bachmann beauftragt. Er schlug die Internierung von TB-Kranken in Massenlagern vor. Wegen der entstehenden Kosten empfahl er, die deutschen Patienten, die sich noch in schweizerischen Hotels und Pensionen befänden, «so weit als irgend möglich herauszunehmen, weil sie gegenbenfalls die Schweiz zu stark belasten würden». Etwa der Hälfte von ihnen könne man dies zumuten. Darunter zählte er auch, um ein Beispiel zu geben, Patienten, die sich der damals gebräuchlichen Kollapstherapie unterziehen hatten müssen. Um die Infektionsherde einzudämmen, hatte man ihnen Gas in den am stärksten befallenen Lungenflügel geleitet, um diesen kollabieren zu lassen. Diese Patienten müsste man einfach dort unterbringen, wo sie die Möglichkeit hätten, ihren Pneumothorax nachzufüllen. «Sie alle sind aber selbstverständlich reisefähig.»
Rund zweihundert TB-Patienten liess er nach Finhaut bei Martigny im Kanton Wallis transportieren, um sie in einem ehemaligen Sanatorium zu internieren. Bei Ankunft stellte sich heraus, dass neunzehn von ihnen schwer krank waren und dringend in ärztliche Betreuung gehörten. Sie wurden ins Prättigau zurückgeschickt.
Offene Fragen
Ihre Geschichte endet nicht in Davos. Und sie endet nicht 1945. Zwar wird die Krankheit nach Ende des Zweiten Weltkrieg mit kombinierten Antibiotikakuren behandelbar und später in Europa beinahe zum Verschwinden gebracht. Was vorerst bleibt, ist die problematische Verknüpfung zwischen der Krankheit und den Erkrankten. Bis in die 1970er Jahre werden Tuberkulosekranke in Deutschland als «asoziale» oder «gefährliche» Menschen gelten, wie der Histoiker Patrick Bernhard schreibt.
Die Arbeit am historischen Gedächtnis ist nie zu Ende. Erst 2025 sind vom Deutschen Bundestag die Opfer der «Euthanasie»-Verbrechen als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt worden. Es ist zu hoffen, dass sie auch im Rahmen des geplanten Memorials für die Opfer des Nationalsozialismus in der Schweiz nicht vergessen gehen.
Wer die Betroffenen in Davos, Agra und Arosa waren, was ihnen dort zugestossen und was mit ihnen nach der erzwungenen Rückkehr in den NS-Staat geschehen ist, wissen wir noch nicht. Sicher ist, dass die Schweiz Schauplatz der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik war und eine noch genauer zu untersuchende Rolle im «Euthanasie»-Programm spielte.